Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Stand: 28. Mai 2026
Diese EULA deckt die typischen Software-Lizenz-Punkte ab. Eine finale juristische Prüfung wird empfohlen.

1. Lizenzgewährung

Die Richter Creative Production GmbH (Alzenauer Straße 20, 63796 Kahl am Main) gewährt dir mit dieser Vereinbarung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software PlayArc, befristet auf die Dauer deines aktiven Abonnements und im Rahmen der dort definierten Geräte-Anzahl.

2. Einschränkungen

Du darfst die Software nicht:

3. Eigentum

Die Software bleibt geistiges Eigentum der Richter Creative Production GmbH. Mit dieser Vereinbarung wird kein Eigentum übertragen.

4. Ergebnisse / Erzeugnisse

An den mit PlayArc erzeugten Inhalten (Ableton-Sessions, exportierte Audio-Dateien, etc.) hast du das uneingeschränkte Nutzungsrecht für deine eigenen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecke.

5. Updates

Updates und neue Funktionen werden im Rahmen des aktiven Abonnements ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. Major-Versionssprünge können separate Aktivierung erfordern.

6. Telemetrie / Datenerhebung

PlayArc übermittelt zur Lizenzprüfung eine pseudonymisierte Hardware-ID, deinen Account-Status, Geräte-Name und macOS-Version an unseren Server. Keine Audio-Daten, keine Projekte, kein Nutzungsverhalten. Siehe Datenschutzerklärung.

7. Haftungsausschluss

Die Software wird „wie besehen" zur Verfügung gestellt. Wir haften nicht für Folgeschäden, die durch Nutzung oder Nicht-Nutzung der Software entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Beendigung

Die Lizenz endet automatisch mit dem Ende des Abonnements oder bei Verstoß gegen diese Vereinbarung. Nach Beendigung musst du die Nutzung der Software einstellen.

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